Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) bezeichnet die Dokumentation von medizinischen Behandlungen bei einem Leistungserbringer bzw. Arzt. Die ePA entsteht während der Behandlung und stellt die Grundlage aller anderen elektronischen Akten-Arten dar. Einen Teil dieser Dokumente und Daten zeigen bspw. den Zusammenhang mit der laufenden oder vorherigen Behandlung auf. In diesem Zusammenhang spricht man von einer Fallakte. Die elektronische Patientenakte kann allerdings auch einem Akten-Provider zur Verfügung gestellt werden, dann spricht man von einer elektronischen Gesundheitsakte. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn weiter behandelnde Ärzte Zugriff auf die Behandlungsdokumentation benötigen.

Da der Leistungserbringer die ePA erstellt und fortlaufend führt, ist dieser auch für den ordnungsgemäßen Datenschutz und die Datensicherheit verantwortlich. Der Patient – als Inhaber seiner eigenen Daten – kann über den Zugriff und die Weitergabe seiner Dokumente frei bestimmen. In diesem Zusammenhang sind die seit Mai 2018 gültigen Neuregelungen nach der EU-DSGVO unbedingt zu beachten.

Die ePA nach der Gematik bzw. §291 SGB V

Die bekannteste Ausprägung der ePA wird in Deutschland von der Gematik fortlaufend spezifiziert und erste Details dazu sind seit Ende 2018 veröffentlicht. In diesem Kontext handelt es sich um die elektronische Form der Patientenakte, die ein medizinischer Leistungserbringer dem Patienten zur Verfügung stellen muss. Dabei können die Inhalte der ePA in einem speziellen Gesundheitsnetzwerk (Telematik Infrastruktur) untereinander ausgetauscht werden.

Nähere Erläuterungen und Zusammenhänge sind in meiner Übersicht zur elektronischen Patientenakte zu finden.